Satzungen der Juragruppe: Kostensatzung
Über die untenstehenden Links gelangen Sie zu den Satzungen des Zweckverbandes Juragruppe:
1. Satzung des Zweckverbandes
2. Wasserabgabesatzung
3. Beitrags- und Gebührensatzung
4. Kostensatzung
5. Entschädigungssatzung
Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeverordnung (GO) erlässt die Juragruppe ZV Wasserversorgung folgende Kostensatzung:
§ 1 Kostenerhebung
Die Juragruppe ZV Wasserversorgung erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).
§ 2 Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis, das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis zu bewertenden vergleichbaren Amtshandlungen bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird die Gebühr von 1 bis 25 000 € erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in einer anderen Satzung oder Verordnung getroffen worden sind.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.10.2015 in Kraft.
Pegnitz, 02.10.2015
Juragruppe, Zweckverband Wasserversorgung
Thümmler, Verbandsvorsitzender
> Anlage Kostenverzeichnis