Aktuelles (04.01.2023):
Zum Umgang mit Hausanschlüssen


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Die Wasserversorgung erstreckt sich bekanntermaßen über das Verteilnetz und die Hausanschlüsse bis in die Trinkwasserverteilung der Häuser, sowie die Warmwasser- und Heizungssysteme.

Damit werden sich alle Inhaltsstoffe des Trinkwassers auch in die Hausinstallationen abbilden.

Mit Blick auf die festgestellte Verkeimung mit Pseudomonaden im südöstlichen Verteilnetz im Raum Pegnitz empfiehlt die Juragruppe daher, dass alle Leitungen der Hausinstallation einmal gespült werden sollten. Im Regelfall erfolgte dies bereits über die normale Nutzung. Auch Hausbesitzer, die ggf. Ferienwohnungen oder leerstehende Häuser besitzen, sollten ihre Installation über die Entnahmearmaturen spülen.

Dazu sollten alle Wasserhähne und Duschköpfe für einige Minuten langsam geöffnet werden. Es kann hier entsprechend auch zu leichten Freispülungen von Ablagerungen in den Leitungen der Hausverteilung kommen. Evtl. sind dann Reinigungen z. B. der Perlatoren oder Duschköpfe sinnvoll.

Die Spülmengen bewegen sich in Einfamilienhäusern im Bereich weit unter 1m³ und damit im Centbereich verursachter Kosten.

Bei dieser Gelegenheit ist es durchaus auch sinnvoll, einen Blick auf den Hausanschluss zu werfen. Dort evtl. eingebaute Schutzfilter können nach vielen Betriebsjahren verlegt oder stark gealtert sein, so dass evtl. eine Reinigung oder ein Austausch sinnvoll ist. Ihr Installationsfachbetrieb berät Sie sicher gerne.

Evtl. bestehende Enthärtungsanlagen an Hausanschlüssen sollten durch die vorübergehende Chlorung keinen Schaden nehmen.

Die Spülung von Heizungssystemen ist nicht erforderlich.

Bei Eigentümergemeinschaften ist ein untereinander abgestimmtes oder über Hausverwaltungen koordiniertes Vorgehen sinnvoll.

Mieter in Wohnungen und Häusern können ebenso vorgehen, eine Information der Vermieter über das Vorgehen ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ggf. sinnvoll, v. a., wenn Bauteile gereinigt oder ersetzt werden sollen.

Vermieter, die ihrerseits weitergehende Vorgaben machen möchten, gehen bitte entsprechend auf ihre Mieter zu.

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