Aktuelles (30.10.2019):
Klima- und Umweltschutz: Ultraschallwasserzähler


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Ökologie und Ökonomie schließen sich als Erfolgskomponenten am Beispiel eines Wasserversorgers gegenseitig nicht aus

Der Freistaat und die Wasserversorger wollten mit Benchmarking nachweisen, dass sie rechtssicher agieren und vor allem auch unter Effizienz, Synergie, Versorgungsicherheit, Qualität und Betriebswirtschaft, den Vergleich mit den Privaten nicht zu scheuen brauchen. Aber auch, dass Verbesserungen angestrebt werden, wo Defizite für unsere Versorgungsunternehmen erkennbar sind.

Ein nicht unbedeutendes Kriterium ist hierbei der Funkzähler.

Die Juragruppe hat den ersten umfassenden Flächenversuch mit ca. 1.200 Zählern vor über 6 Jahren in Bayern mit einem Kostenaufwand von ca. 140.000,-- € durchgeführt. Gerade unter den Gesichtspunkten des Benchmarkings haben wir die dortigen Parameter mit durchschlagendem Erfolg aufwerten können.

Durch nachfolgende Ausführungen kann man schlussfolgern, dass Verbraucherschutz, Ressourcenschonung und CO² Minimierung in erheblichem Maße erreicht werden können.

In dem zurzeit ablaufenden Umwelt- und Klimaschutz-Hype sollten wir deshalb nicht mit teils utopischen Theorien über mögliche Umwelt- und Klimaschutzpotentiale beschäftigen, sondern wir wollen uns den Aufgaben stellen und wirkliche Erfolge erzielen anstatt Reden zu schwingen.

Und darunter fällt, dass wir mit unserem Wasserversorger seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich Umweltschutz pur betreiben. Durch Kooperationen mit unseren Landwirten geben wir seit 1987 freiwillige Prämien in Millionenhöhe für Maßnahmen, die weit über die fachrechtlichen Bestimmungen hinausgehen. So gibt es zum Beispiel auf den leichten Böden umso höhere Prämien je geringer der Restnitratgehalt im Boden ist.

Durch ein einzigartiges bayerisches Pilotprojekt mit dem Anbau von 100 ha Sylphie, das unser Wasserversorger unter Mitwirkung und Unterstützung zweier Staatsminister, von Regierungsvertretern sowie von Frau MdL Brendel-Fischer ins Leben gerufen hat und das mittlerweile umgesetzt wurde, konnte gerade die Bodenerosion minimiert werden.

Weiter bezahlen wir unseren Landwirten den Samen zum Säen für einen Zwischenfruchtanbau von mehreren hundert Hektar im Jurakarst und übernehmen die Kosten für Beratungsleistungen durch Fachbüros an unsere Landwirte.

Im weiteren Sinne fällt eben auch das moderne Instrument Ultraschallwasserzähler in diese ökologischen Überlegungen. Mit diesem lässt sich sehr gut vor allem Klima- und Umweltschutz ausführen.

Und gerade als die Juragruppe in diesen bayerischen Flächenversuch eingestiegen ist, wurde ein Produkt ausgewählt, bei dem der Datenschutz voll umfänglich gewährleistet war. Dies war die Fa. Kamstrup, für uns der Weltmarktführer, aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in dieser Messtechnik.

Diese positiven Ergebnisse und Auswirkungen sehen und begründen wir wie folgt:

Der Einbau von elektronischen Funkwasserzählern ist Verbraucherschutz pur und führt zu einer nicht unerheblichen Ressourcenschonung und zur CO² Minimierung in merklichem Ausmaß durch deutlich reduzierten Pump- und Förderstrombedarf und zu einwandfreier Hygiene.

Unser eingangs abgebildetes Unternehmensleitbild gibt die oberste Maxime der Juragruppe ZV Wasserversorgung Pegnitz wieder. Dieses lautet „Schützt Natur und Umwelt. Bewahrt Schöpfung. Schont Ressourcen. Wirkt generationengerecht.“

Mit den nachfolgenden Ausführungen wollen wir nachweisen, dass gerade die von uns eingebauten elektronischen Funkwasserzähler hierzu nicht unerheblich mit beitragen.

Als die Juragruppe Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre durch größtmögliche Förderung des Freistaates Bayern geschaffen wurde, um auf den Hochlagen der nördlichen Frankenalb die dortigen Bewohner mit ausreichendem und vor allem qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen, hat man weit vorausschauend die Bauausführungen getätigt.

So wurden beim damaligen Aufbau der neuen Versorgung zusätzlich zu den Wasserhauptversorgungsleitungen Leerrohre mit verlegt, in die Datenübertragungsmedien eingebracht werden konnten.

So bringen wir zurzeit zu den ca. 100 km Kupferkabel, die die Anlage überwachen, in die gleichen Leerrohre, dass in punkto Übertragungsgeschwindigkeit wesentlich schnellere Glasfasermedium ein. Auf dieses neue Glasfasermedium umzustellen und unsere Fernwirktechnik noch leistungsfähiger zu machen, wird in naher Zukunft Umsetzungsaufgabe werden. Diese eigenen Übertragungsmedien stellen unter aktuellen Marktpreisen einen Wert von ca. 5 Millio-nen € dar.

So lässt sich über 71 Abgabeschächte der Verbrauch in 71 Versorgungsbereichen stündlich kontrollieren, was auch protokolliert wird. Durch tägliche Kontrolle können Wasserverluste in diesen Versorgungsbereichen festgestellt werden. Gerade kleinere Verlustmengen wie z. B. ca. 1 m³ in der Stunde können registriert werden, da der durchschnittliche Verbrauch/Stunde immer gegenübergestellt wird.

Durch elektronische Funkwasserzähler, die wir seit 7 Jahren als einer der ersten in Bayern installieren, können wir mit diesen technischen Einrichtungen bei Bedarf den unterjährigen Verbrauch unserer Kunden durch Ablesung mit der 24-Stunden-Abgabe in diesem Bereich abgleichen. Bei diesem Ablesevorgang stellen wir zum einen fest, ob in diesem Versorgungsbereich „Rund um die Uhr Verbräuche“ zu registrieren sind.

Weiter können wir bei einer kompletten Ausstattung mit den elektronischen Funkwasserzählern feststellen, ob wir eine Leckage in unserem Versorgungssystem vor dem elektronischen Hauszähler haben oder ob Leckagen in den Hausinstallationen der Verbraucher nach der Zählereinrichtung Ursache für den über die Fernwirktechnik angezeigten Mehrwasserbedarf in dem jeweiligen Bezirk sind.

Bei Übernahme eines kleinen Versorgungszweckverbandes in unser Versorgungsgebiet haben wir, nachdem dieser Versorgungsbereich in unsere Fernwirktechnik eingebunden war und die zu versorgenden Objekte mit fernauslesbaren Funkwasserzählern ausgestattet waren, festgestellt, dass ein Wasserverlust unter Erde, nur über Leckagen an Hausanschlüssen, von über 63 % der Verbrauchsmenge vorherrschte. Diesen haben wir aktuell auf 0 % reduzieren können.

Wir möchten hier schon mit anführen, über 10 % aller Haushalte in Deutschland haben einen „Rund-um-die-Uhr–Verbrauch“ aufgrund von fehlerhafter und/oder defekter Hausinstallation wie z. B. ein defektes Überdruckventil der Heizungsanlage oder einen defekten, weil hängen-den, Spülkasten der Toilette.

Aufgrund dieser Leckagen sind Mehrverbräuche in mehreren hunderten m³ pro Jahr keine Seltenheit - sondern die Regel!

Gerade der Verbraucher kann diesen Fehler jetzt umgehend und unterjährig feststellen, da dies in Klarschrift auf dem elektronischen Wasserzähler am Display steht. Somit gehört ein unerkannter Mehrverbrauch durch unsere Zähler der Vergangenheit an.

Der Verbraucher spart bares Geld und gleichzeitig schonen er und wir, wie nachfolgend dargestellt, noch die Ressource Trinkwasser - DAS Lebensmittel Nummer 1!

Ebenso muss unser Kunde nie wieder Zweifel über seine Wasserabrechnung haben. Das Wasser wird stichtagsgenau abgerechnet und bei eventuellen Unklarheiten kann direkt am Wasserzähler, ausschließlich nur mit der Genehmigung des Kunden, ein Protokoll des Tagesverbrauches der vergangenen 460 Tage ausgewertet werden.

Und dies funktioniert nur direkt am Zähler mittels einer speziellen Software. Den Zugang zum Zähler kann ausschließlich nur der Verbraucher gewähren. Somit ist eine nachträgliche Auswertung der Daten mit Personenbezug nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin möglich!

Insgesamt ist es der Juragruppe gelungen, mit diesen zukunftsorientierten Segmenten, modernste Fernwirktechnik über ein eigenes Übertragungsnetz und Einbau von funkauslesbaren Ultraschallzählern, sowie deren gleichzeitiger Anwendung, die Wasserverluste in diesen sechs Jahren auf einen Durchschnittswert von nur 3 % zu reduzieren. Dies ist ein Spitzenwert in ganz Bayern.

Die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband noch als normal bezeichneten Verluste würden sich bei unserem Anlagenalter und der Weitläufigkeit unserer Anlage bei 15 – 20 % bewegen.

Bei einer verkauften Wassermenge inklusive Spülwasser und Feuerlöschbedarf in 2018 mit ca. 1.395.000 m³ hätten bei zusätzlich angenommenen weiteren 15% Wasserverlust 209.250 m³ mehr gefördert werden müssen.

Das heißt mit unserer modernen Ablesetechnik und Leckageerkennung haben wir unsere Grundwasserressource für einen Versorgungsbereich von 30.000 Menschen vielleicht um 209.250 m³ geschont.

Weiter mussten wir diese 209.259 m³ nicht bis zu Hochbehältern und Kunden pumpen. Aufgrund unserer topografischen Lage im Jurakarst benötigen wir für 1 m³ Wasser 0,9138 kWh. So haben wir hierbei noch 191.220 kWh Strom gespart und nicht unerheblich zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes und somit zum Klimaschutz beigetragen.

Nach Daten des Bundesumweltamtes liegt der CO²-Ausstoß pro kWh Strom im Bundesdeutschen Strommix für das Jahr 2017 bei 486 Gramm und für das Jahr 2018 beläuft sich diese Schätzung auf 474 Gramm.

Im Falle unserer dargestellten Annahme wäre dies eine CO² Einsparung von 90,6 Tonnen CO².

Sicherlich kann man jetzt darüber philosophieren ist die Mengeneinsparung vielleicht anstelle von 15 % nur 10 %, dann wären es aber immer noch eine volumengroße 60 Tonnen CO² Einsparung, Wäre die Annahme über 15 %, so stiege die Einsparung dementsprechend auf über 100 Tonnen CO².

Weiter lassen wir uns auch nach ISO 50001 (Energieaudit) zertifizieren, um jegliche Möglichkeit der Energieeinsparung aufzudecken und umzusetzen. Im Übrigen, nach unseren Kennt-nissen, der einzige Kommunale (Gemeinden, Landkreis und Zweckverbände) im Landkreis Bayreuth.

Wenn man hypothetisch diese Zahlen auf Bayern produzieren würde müsste man doch dabei feststellen welche Einsparpotentiale bei der immer knapper werdenden Ressource „Wasser“ und wieviel „CO²-Reduzierung“ bei 12,5 Mio. Bürgern möglich sind!

Die Juragruppe stellt keine vollmundigen Thesen auf, sondern praktiziert schon seit Jahren aktiven Klimaschutz in Einklang mit dem Datenschutz!

Solche Einsparpotentiale und zwingende zukunftsorientierte Technik völlig unberechtigten Datenschutzhinterfragungen zu opfern, halten wir geradezu für fahrlässig und keinesfalls für schöpfungsbewahrend, ressourcenschonend und generationengerecht.

Gerade wir haben bei der Einführung unserer funkauslesbaren Ultraschallzähler bei der Auswahl des Produktes und des Herstellers unser oberstes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt.

Unser elektronischer Ultraschall-Hauswasserzähler ist eine ausschließlich unidirektionale Sendeeinheit (nicht von außen beeinflussbar), welcher immerzu ein und dasselbe Funkprotokoll mit folgendem Dateninhalt sendet: Zählernummer; tagesaktueller Verbrauchsstand (kein Durchfluss); Verbrauchsstand des Vormonatsletzten; eventuelle Fehlermeldungen (Leckage, Rohrbruch, Rückwärts, Trocken oder Defekt); die durchschnittliche Temperatur des Wassers und der Umgebung des Vormonats; Einsatzzeit des Wasserzählers in Stunden.

Deshalb ist die Behauptung, dass wir als Wasserversorger von außen feststellen können, ob der Kunde gerade duscht, Wäsche wäscht oder einen anderen Wasserverbrauch hat, gänzlich aus der Luft gegriffen und zu 100 % falsch!

Dieses Datenpaket benötigen wir zum einen für eine schnelle und stichtagsgenaue Ablesung aller Zähler und zum anderen für eine jederzeit anlassbezogene Auslesung zur umgehenden Ermittlung u. a. von Wasserverlusten durch erhebliche Leckagen, Rohrbrüchen, für ein professionelles Rohrnetzmanagement und zur schnellstmöglichen Feststellung eines Verkeimungsherdes, durch eine evtl. Rückführung von Wasser durch den Verbraucher in das Ver-sorgungsnetz.

Unser verbauter Zähler berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU und dem BDSG vom Mai 2018, bis hin zu allen bundeslandspezifischen Datenschutzgesetzen.

Jeder Zähler erhält einen eigenen individuellen Schlüssel (Individual-Key), welcher zusätzlich nochmals verschlüsselt ist. Diese individuellen Schlüssel können nur mit einem separaten und speziell zertifizierten Zugang, ausschließlich durch uns, auf einer speziell für den Versorger zur Verfügung gestellten Seite im Internet heruntergeladen werden.

Die Entschlüsselung funktioniert ausschließlich in der Verbindung mit unserer Kundennummer in der dazu benötigten Auslesesoftware. Dieses Verfahren ist vergleichbar mit dem Pin-Tan-Verfahren der Banken.

Die ausgesendeten Datenpakete sind immer mit einer 128AES-bit Verschlüsselung geschützt, sodass nur verschlüsselte Sendeprotokolle vom Zähler gesendet werden. Ebenso ist der Datenspeicher unseres Wasserzählers nie von außen ohne die Zustimmung unserer Verbraucher auslesbar.

Dies kann ausschließlich nur im Beisein des Verbrauchers und mit dessen Einverständnis über eine direkte Verbindung mittels eines speziellen Lesekopfes und einer speziellen Soft-ware, welche sich nur im Besitz der Juragruppe befindet, und nur direkt am Wasserzähler geschehen.

Die Datenschutzsicherheit ist durch diverse technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gewährleistet. Diese sind hier nochmals aufgelistet:

Individuelle Verschlüsselung eines jeden einzelnen Wasserzählers; doppelte Verschlüsselung nach anerkanntem Stand der Technik mit 128AES-Bit; Download der Schlüssel steht nur speziell zertifizierten Mitarbeitern des Versorgers zur Verfügung; individuelle Verschlüsselung der jeweilig gesendeten Funkprotokolle der Wasserzähler; anonymisierte Datenprotokolle, da dort lediglich eine Zählernummer mit weiterhin verschlüsseltem Datensatz und keine Namen übermittelt werden; Auslesepersonal wird vom Versorger gestellt und ist namentlich eindeutig dokumentiert; Auslesung erfolgt lediglich zur Jahresablesung im Folgemonat des jeweiligen Stichtages des Versorgungsvertrages und bei einem eindeutigen Anlass von Wasserverlust im Rohrnetz des Versorgers.

Die verbraucherfreundliche Süddeutsche Zeitung sieht in einer Kolumne das datenschutzrechtliche Gehabe um den Wasserzähler gegenüber den wirklichen Datenschutznotwendigkeiten, als unbegründet.

Und wollten doch gerade die „Grünen“ mit ihrem Gesetzesvorschlag im bayerischen Landtag beinahe unüberbrückbare Hürden für den Einbau dieser Funkzähler schaffen. Dieser ist Gott sei Dank im Namen des Klimas nicht angenommen worden.

Deshalb betreiben wir aktiven Klimaschutz durch nachweisbare CO² Einsparungen und nicht durch Thesen und Dogmen die vielleicht nicht einmal umsetzbar sind.

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