Aktuelles (17.04.2026):
Presseerklärung und Klarstellung zu einer mehr als hinterfragungswürdigen Berichterstattung in den Tagesmedien unter dem Artikel des 15.04.2026 „Duschen verboten – Wieder Legionellen im Trinkwasser“, die dazu führte, dass große Bevölkerungsteile verunsichert wurden.


<

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Verlaub unterhält die Juragruppe Versorgungsstrukturen in fünf bayerischen Landkreisen.

Eine Kontaktaufnahme bei uns als Wasserversorger erfolgte nicht, was für eine korrekte Recherche unseres Erachtens notwendig gewesen wäre.

Die Form der Berichterstattung sollte u. E. für die Zukunft seitens der Tagesmedien überdacht werden. Ein gefühlter „Bildzeitungsjournalismus“ der große Bevölkerungsteile grundlos verunsichert, kann nicht Grundlage von objektiver seriöser und informativer Pressearbeit sein.

Wir denken, dass die Menschen, die noch Tageszeitungen lesen, von dieser dies auch erwarten.


PRESSEMITTEILUNG:

„Die „Schlagzeile“ „Legionellen im Trinkwasser“ ist geeignet, fälschlicherweise die Ursache für die Legionellenbelastung bei der Juragruppe zu sehen und damit die öffentliche Trinkwasserversorgung in Misskredit zu bringen. Dies wird belegt durch die Vielzahl von Anrufen besorgter Bürger bei der Juragruppe nach Erscheinen des Zeitungsartikels.

Die Juragruppe verwehrt sich gegen den Eindruck, das Trinkwasser im Netz des Zweckverbandes sei mit unzulässigen Legionellenkonzentrationen belastet. Bereits in der Schlagzeile hätte ein deutlicher Hinweis auf die Hausinstallation erfolgen müssen. Der reine Begriff Trinkwasser ist irreführend und daher rufschädigend.

Eine Erklärung, inwieweit es möglich sein soll, dass angrenzende Wohnhäuser theoretisch ebenfalls vom Legionellenbefall betroffen sein könnten, bleibt der Redakteur des Artikels schuldig. Mit dieser Äußerung wird wieder die öffentliche Versorgung „angeschossen“, denn eine Verbindung von Hausinstallationen untereinander, über Gebäude hinweg, existiert nicht.

Legionellen kommen in natürlichen, wasserbasierten Lebensräumen nur in sehr geringen Konzentrationen vor. Die Konzentration liegt, belegt durch die laufenden Untersuchungen der Juragruppe, unterhalb der Nachweisgrenze (d. h. nicht nachweisbar).

Legionellen vermehren sich insbesondere in wasserführenden technischen Anlagen. Die mikrobielle Besiedlung (Biofilm) von Bauteilen, Geräten und Apparaten sowie Temperaturen von 25 °C bis 45 °C begünstigen die Vermehrung von Legionellen. Bei Wassertemperaturen oberhalb von 50 °C wird die Vermehrung von Legionellen zunehmend gehemmt, bis Legionellen oberhalb von 60 °C schließlich in kurzer Zeit absterben. Legionellen können auch in kaltem Wasser vorkommen sich bei Temperaturen unter 20°C nicht mehr nennenswert vermehren.

Die massive Vermehrung von Legionellen sowohl in der Trinkwasserinstallation (warm) als auch in der Trinkwasserinstallation (kalt) kann durch das Vermeiden langer Verweilzeiten in kritischen Temperaturbereichen wirksam vermieden werden. Die Trinkwasserinstallation muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen, das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen. Diese Untersuchungen einschließlich Probenahme und Probentransport dürfen nur von einer zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

Der Betreiber der Trinkwasserinstallation (nicht der öffentliche Wasserversorger) ist für die Ursachenklärung verantwortlich. Wesentliche verfahrenstechnische Maßnahmen zur Beseitigung einer Kontamination mit Legionellen sind die Anlagenreinigung, die thermische bzw. chemische Anlagendesinfektion sowie die Trinkwasserdesinfektion. Insbesondere der letztgenannte Sachverhalt darf in einer Trinkwasserinstallation nur begleitend zu einer Sanierung erfolgen, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.

Die am schnellsten umzusetzende betriebstechnische Maßnahme ist die Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebes über alle Entnahmestellen. Es ist notwendig, die Verbraucher auf ihre Pflicht zur regelmäßigen Nutzung aller Entnahmestellen zum ausreichenden Wasseraustausch hinzuweisen.

Zum Schluss:
Die Trinkwasserversorgung des Zweckverbands Juragruppe ist sicher und von hoher Qualität. Dafür ist allerdings viel Arbeit, Organisation, Qualitätskontrolle und vorausschauende Planung notwendig.

Neue Regelungen stellen hohe Ansprüche an die Juragruppe, die laufend die Qualität des Trinkwassers prüfen muss. So sind die neuesten Trinkwasserbefunde, die aktuell sogar vom gleichen Tage der Berichterstattung stammen, beigefügt! Aus diesen ist klar ersichtlich, dass das Problem in keinerlei Zusammenhang mit der gelieferten hohen Qualität der Juragruppe zu bringen ist.

Gerne stehen die Fachleute der Juragruppe Rede und Antwort zu Themen der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet, damit, wenn Berichte zum Thema Trinkwasser verfasst werden, im Vorfeld ausreichend recherchiert wurde, mit dem Ziel einer seriösen Berichterstattung. Man muss nur mal zum Hörer greifen und sich informieren wollen.“

 




Anlage 1: Artikel im NK vom 15.04.2026


Anlage 2: Aktuelle umfassende Wasseranalyse der Juragruppe ON Pegnitz vom 15.04.2026

Umfassende Wasseranalyse und Beurteilung ON gem. TrinkwV Anl. 1-3:
Wasseranalyse und Gutachten des Ortsnetzes Pegnitz vom 15.04.2026

Zurück zum Überblick > Aktuelles