Aktuelles (24.10.2022):
Erläuterungen zur Erhöhung der Grundgebühr


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Der Verband der Kommunalunternehmen Deutschlands, dem wir als Mitglied angehören, führt zu der Frage „WIE VERTEILEN SICH DIE KOSTEN FÜR DIE TRINKWASSERVERSORGUNG?“ wie folgt aus:

Um alle Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Die hohe Anlagenintensität für die Wassergewinnung und Verteilung führt zu einem Fixkostenanteil von circa 75 Prozent.



Diese Kosten fallen unabhängig von der abgegebenen Wassermenge an. Das heißt: Lediglich circa 25 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwassergebrauch der Verbraucher ab. Hierzu zählen unter anderem die Energiekosten und das Material zur Wasseraufbereitung.

In der Wasserpreisgestaltung findet sich der hohe Fixkostenanteil allerdings bislang nicht wieder. Nur 23 Prozent der Erlöse werden über verbrauchsunabhängige Grundentgelte erhoben, während 77 Prozent der Erlöse auf Entgelte entfallen, die sich nach der tatsächlich entnommenen Wassermenge bemessen (VKU-Mitgliederbefragung).

Eine rückläufige Wassernachfrage der Kunden wirkt sich daher erheblich auf die Erlöse des Wasserversorgers aus – dessen Kosten sinken jedoch nur geringfügig.

Gemäß dem Bund der deutschen Energie und Wasserwirtschaft und deren ermittelten BDEW-Wasserfakten ist die jährliche Wasserförderung in Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 2018 um etwa 20 % zurückgegangen, was einer Reduzierung der absoluten Wasserförderung um rund 1,2 Milliarden Kubikmeter entspricht.

Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts gingen die Wasserbedarfsprognosen der Bundesregierung noch von einem steigenden Wasserbedarf aus. Für das Jahr 2000 wurde ein Verbrauch von 219 Liter pro Einwohner und Tag vorausberechnet. Diese Entwicklung ist bei Weitem nicht eingetreten.

Ein verändertes Verbraucherverhalten sowie der Einsatz moderner Technik haben in der Zwischenzeit dazu geführt, dass der Pro-Kopf-Wassergebrauch im bundesweiten Mittel auf lediglich 125 Liter pro Einwohner und Tag gesunken ist.

Für die Versorger ergeben sich infolgedessen neben einem Rückgang der Erlöse auch eine Reihe technischer Probleme, die oftmals auf die entstandenen Überkapazitäten, gerade in den Leitungsdimensionen zurückzuführen sind.

Die Ausführungen von VKU und BDEW sind für den Wasserversorger Juragruppe zutreffend und im Besonderen für die Region Nordostoberfrankens vollumfänglich in ihrer Betrachtung maßgeblich.

Folgerichtig ist deshalb, eine nach über 13 Jahren wieder durchzuführende Gebührenanpassung, über eine Erhöhung der Grundgebühr vorzunehmen.

Dem Argument, dass Alleinstehende durch eine Erhöhung der Grundgebühr stärker belastet werden, ist dadurch zu begegnen, dass die Neuherstellung eines Hausanschlusses im öffentlichen Straßenbereich ca. 4.500,00 € an entstehenden Kosten zur Folge hat.

Da ein solcher Hausanschluss ca. alle 40 Jahre einer Erneuerung bedarf und die Aufwendungen für eine solche Erneuerung im öffentlichen Bereich ausschließlich durch den Wasserversorger zu tragen sind, müssen diese selbstverständlich in die Wassergebührenkalkulation als umzulegende Kosten mit einfließen.

Umgerechnet wäre dies ein jährlicher, fester und mengenunabhängiger Kostenfaktor nur für diese Erneuerung von ca.112,50 €. Weiter kommt hinzu, dass im Durchschnitt alle 9 Jahre, bedingt durch das Eichgesetz, der Wasserzähler gewechselt werden muss. Die Kosten für den Zähler und dessen Aus- und Einbau belaufen sich beim kleinsten Zähler auf ca. 160, -- €, was einen jährlichen Aufwand von ca. 17,50 € zur Folge hat. Das Ablesen der Zähler und die EDV-Bearbeitung verursacht jährliche Kosten von nochmals ca. 12, -- € pro Zähler.

In der Aufsummierung führt dies zu durchschnittlichen Kosten für einen Hauswasseranschluss mit dem kleinsten Zähler von 142, -- € pro Jahr.

Im Ergebnis muss resümiert werden, dass die Solidargemeinschaft auch nach einer Grundgebührenanpassung auf 84, -- € p.a. für den kleinsten Zähler, einen solchen Hausanschluss subventionieren muss, bzw. man darstellen könnte, dass der Abnehmer mit dieser von uns festgelegten neuen Grundgebühr fiktiv 32 m³ Trinkwasser aus dem Solidargemeinschaftsprinzip umsonst erhält. Dies gilt es eben auch mit zu bedenken.

Weiter sind Wassergebühren grundsätzlich nicht vergleichbar. Die Kosten für die Trinkwasserbereitstellung werden von vielen strukturellen Rahmenbedingungen beeinflusst, die der Wasserversorger vor Ort vorfindet und nicht beeinflussen kann.

Dazu zählen beispielsweise die topografischen Gegebenheiten, die Wasserverfügbarkeit, die Siedlungsstruktur und -demografie im Versorgungsgebiet oder die Urbanität.

Wasserpreisvergleiche, die verschiedene Endpreise miteinander vergleichen, ohne die Strukturunterschiede zu berücksichtigen, sagen daher nichts darüber aus, ob der Trinkwasserpreis angemessen ist.

Sie zeigen auch nicht, wie leistungsfähig und effizient die Wasserversorger am jeweiligen Standort arbeiten. Unterschiede in den Kosten der Trinkwasserbereitstellung müssen nach dem Kostendeckungsprinzip zwangsläufig zu unterschiedlich hohen Entgelten führen.

Nehmen wir nur als Beispiel die exorbitant hohe Investitionstätigkeit der Juragruppe, sowohl in die Netzerneuerung als auch in den Gesamtinvestitionen. Diese sind bekanntlich gem. den Benchmarkingbericht mit die höchsten in Bayern und sind wie folgt zu quantifizieren:

Netzerneuerungsrate (10-Jahresmittel)

Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre erreichte die Juragruppe eine Netzerneuerungsrate von 2,9 %. Der Mittelwert der Vergleichsgruppe hat eine Netzerneuerungsrate von 0,51 %.



Investitionsrate

Die Investitionsrate des Unternehmens bezogen auf die Wasserabgabe betrug im Betrachtungsjahr 2,64 €/m³ (Vj. 3,73 €/m³). Die Vergleichsunternehmen der Gruppe haben bei dieser Kennzahl einen Wert von 0,76 €/m³ (Vj. 0,48 €/m³).



Hier ist die Vergleichbarkeit von Wassergebühren wiederum in keiner Weise, auch nur ansatzweise, möglich. Die Juragruppe hat in den jetzt angepassten Gebührenüberlegungen, die vollständigen Investitionsvolumina 2012 – 2021 und die geplanten Investitionen 2022 – 2026 komplett eingepreist. Die durchgeführten (20.269.813,51 €) und geplanten Investitionen (25.247.000,00 €) für die genannten Zeiträume sind im Gesamten die stolze Summe von ca. 45,5 Mio. €. Und hier ist klar festzustellen, dass bisher kein Cent Verbesserungsbeitrag eingehoben wurde.

Dies wird ein Bayern Spitze sein und kaum Vergleichbares finden lassen.

Zum Beispiel hat eine der großen Kommunen im Landkreis Bayreuth, bei Investitionen von insgesamt 6,7 Mio. €, hiervon die Summe von 4,85 Mio. € über Verbesserungsbeiträge eingehoben. Die restlichen 1,85 Mio. € wurden über die Gebühren umgelegt. Dies führte zu einer Gebührenanpassung von vormals 1,73 € auf 2,95 € pro m³.

Aufgrund der geschilderten Faktoren und der Investitionstätigkeiten ist die Anpassung nur von Grundgebühren auf ein durchschnittliches Niveau, unter Beibehaltung des Wasserpreises pro m³, eine in dieser Region einmalige Leistung. Das effiziente und betriebswirtschaftliche Wirtschaften der Juragruppe, unter dem Gesichtspunkt von höchster Versorgungssicherheit, von Spitzenqualität und jederzeit ausreichender Menge, führte zu belastungsminimierenden Preisen für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Leider haben die aktuellen Entwicklungen der kriegerischen Handlungen in der Ukraine, einhergehend mit der höchsten Inflationsrate und unvorstellbaren Preisexplosionen im Energiesektor, die durchgeführte Grundgebührenerhöhung vollständig beansprucht und nicht wie beabsichtigt zur Mitfinanzierung der extrem hohen Investitionstätigkeit beigetragen.

Alleine die Kosten des Pumpstromes haben sich verdoppelt, was Kostensteigerungen alleine in diesem Bereich von ca. 300.000, -- € nach sich ziehen wird. Hier sind wir über unseren stündlichen Stromeinkauf am Spotmarkt der Strombörse zurzeit noch deutlich besser unterwegs, als die vereinbarten Stromtarife für die bayerischen Gemeinden, die durch zentrale Ausschreibung des Bayer. Gemeindetages erzielt werden konnten. Diese bewegen sich nach überschlägigen Berechnungen wesentlich höher.

Leider werden diese Entwicklungen erst noch an den Bürger weitergegeben werden müssen. Dies schreibt uns das Kommunale Abgabengesetz (KAG) in Bayern verbindlich vor. Wasser und Abwasser sind als kostendeckende Einrichtung zu führen.

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